Vorraussetzung zur Ausbildung
Nach der Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Hierzu benötigen wir:
- Meldebestätigung / Personalausweis
- Sehtestbescheinigung (bei jedem Optiker oder Augenarzt)
- Kursbescheinigung über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- biometrisches Passfoto
- 43,40 € Bearbeitungsgebühr für das Straßenverkehrsamt
- bei bF 17 zzgl. Kosten für Begleitperson und Prüfbescheinigung
Mit dem Tag der Anmeldung kannst du mit der Ausbildung beginnen. Die Ausbildung endet mit der Prüfung beim TÜV.
Führerscheinklassen ab 2013
- Klasse A2 - Motorrad beschränkt
- Klasse A - Motorrad unbeschränkt
- Klasse A1 - Kleinkraftrad bis 125 ccm/11 kW
- Klasse B - PKW
- Klasse B96 - PKW mit Anhänger bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse
- Klasse BE - PKW mit Anhänger über 4.250 kg zul. Gesamtmasse
- Klasse AM - Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit), Leermasse bis 350kg
- Mofa
Klasse A2 - Motorad beschränkt (ab 18 Jahren - begrenzt auf 35 kW)
Theoretische Ausbildung
16 Theoriestunden bei Ersterwerb
Praktische Ausbildung
12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung
Bei Erweiterung muss lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Klasse A - Motorad unbeschränkt (ab 24 Jahren)
Theoretische Ausbildung
16 Theoriestunden bei Ersterwerb
Praktische Ausbildung
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung
Bei Erweiterung muss lediglich die praktische Prüfung abgelegt werden.
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Klasse A1 - Kleinkrafträder bis 125 ccm/11kW (ab 16 Jahren)
Theoretische Ausbildung
16 Theoriestunden bei Ersterwerb
Praktische Ausbildung
12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Klasse B - PKW (ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren als begleitetes Fahren)
Theoretische Ausbildung
14 Theoriestunden bei Ersterwerb
8 Theoriestunden bei Erweiterung
Praktische Ausbildung
12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Klasse B96 - Anhänger (ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren als begleitetes Fahren)
Zugkombination bis 4.250 kg
Theoretische Ausbildung
Theoretische Ausbildung ist enthalten in Klasse B.
Praktische Ausbildung
Übungsfahrstunden, aber keine praktische Prüfung
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Klasse BE - Anhänger (ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren als begleitetes Fahren)
Zugkombination über 4.250 kg
Theoretische Ausbildung
Es ist keine theoretische Ausbildung erforderlich.
Praktische Ausbildung
5 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtung
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Klasse AM - Moped / Roller bis 50 ccm (ab 16 Jahren, bis 45 km/h)
Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit), Leermasse bis 350kg
Theoretische Ausbildung
14 Theoriestunden
Mofa (ab 15 Jahren)
Für Mofa gibt es keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung.
Theoretische Ausbildung
7 Theoriestunden